Einreisebestimmungen in China

Wer China kennenlernen möchte, muss wie in anderen Ländern auch, ein Touristenvisum beantragen. Die Einreisebestimmungen für das asiatische Land sind recht einfach. Wer wichtige Dokumenten oder wissenschaftliche Arbeiten übersetzen lassen muss, sollte ein Übersetzungsbüro in China in Anspruch nehmen.

Das Visum kann frühestens 50 Tage vor Einreise in den chinesischen Botschaften von Berlin, Hamburg, Frankfurt oder beim chinesischen Konsulat in München beantragt werden.
Vorzulegen ist ein aktuelles Passfoto, das ausgefüllte Antragsformular und den noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass.

VisumFür die Beantragung ist die persönliche Vorstellung notwendig, der Postweg für die Beantragung eines Visums ist nicht machbar. Die vorherige Beschaffung des Visums ist wichtig, da man auf dem Flughafen kein Visum erhalten kann und die Einreise verwehrt wird.

Man kann ein Visum zur einmaligen oder zweimaligen Einreise nach China beantragen. Interessanterweise richtet sich der zu zahlende Preis nach der Bearbeitungsdauer. Für die einmalige Einreise und einer Bearbeitungszeit von vier Werktagen zahlt man 20 EUR, für zwei Werktage 40 EUR und wer sein Visum innerhalb von sechs Stunden benötigt, muss 50 EUR zahlen. Bei der zweimaligen Einreise sind 30 EUR innerhalb vier Werktagen, 50 EUR innerhalb zwei Werktagen und nach sechs Stunden 60 EUR zu zahlen. Mit einer rechtzeitigen Beantragung kann man demzufolge eine Menge Geld sparen.

Gültigkeit des Visums in China

Das Visum hat eine Gültigkeit von drei Monaten ab dem Ausstellungsdatum. Der Termin der Einreise kann frei gewählt werden und muss nicht angegeben werden. Mit dem Visum darf man sich einen Monat in China aufhalten. Wer eine Übersetzung innerhalb dieser Zeit für seine Dokumente benötigt, kann diese Arbeiten in einem guten Übersetzungsbüro erstellen lassen. Die Mitarbeiter sind freundlich und arbeiten zügig, so dass man seine Erledigungen rechtzeitig fertig stellen kann.

Besonderheiten

Das Visum berechtigt zur Einreise nach China und hat daher keine Gültigkeit für die Einreise nach Hongkong, Macao und Tibet. Wer auf seiner Reise durch China Hongkong sehen möchte, verlässt in Bezug auf das Visum China. Für die Einreise nach Hongkong und Macau ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum notwendig. Dennoch benötigt man ein neues Visum bei der Rückreise nach China. Insofern ist verständlich, warum die Visabestimmungen ein Visum zur ein- und zweimaligen Einreise innerhalb eines Monats anbieten.

Wer nach Tibet möchte, muss sich speziellen Reisebestimmungen stellen. Es ist lediglich ein Einreise-Permit der zuständigen Regierung des autonomen Gebietes von Tibet erforderlich. Dieses Permit kann der individuell Reisende in einem chinesischen Reisebüro erwerben. Erforderlich auch hier ist der gültige Reisepass. Für Gruppenreisende wird dieses Permit ebenfalls vom zuständigen Reisebüro organisiert.
Für die Einreise nach China mit einem Auto benötigt man eine Sondergenehmigung, die die chinesische Regierung erteilt. Es empfiehlt sich, Sondergenehmigungen durch ein Reisebüro beantragen zu lassen.

Weitere Informationen sind auf der Webseite der chinesischen Botschaft oder dem Fremdenverkehrsamt in Frankfurt/Main unter der Telefonnummer 069-520135 zu erfragen. Hier kann man unter Umständen auch nach einem Übersetzungsbüro in China fragen.
Die chinesische Botschaft befindet sich in Berlin, Märkisches Ufer 54, 10179 Berlin, telefonisch zu erreichen unter 030-27588 0.

 

Bildquelle: © mipan – Fotolia.com

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